In den vergangenen Monaten war eine verstärkte Nachfrage nach bebaubaren Grundstücken zu bemerken. Teilweise treten Bauträger an die Eigentümer von Grundstücken aktiv heran und versuchen Flächen zu erwerben. Meistens betrifft es unbebaute Grundstücke in gewidmeten Bauland, oder um größere Grundstücke mit einem älteren Gebäudebestand in bestehenden Wohnstrukturen. Bei einer künftigen Bebauung wird angestrebt die Bebauungsmöglichkeiten (Dichte und Bauklasse) möglichst auszureizen. Schon die Realisierung eines einzigen solchen Projektes kann das Gefüge einer gesamten Siedlungszone nachhaltig belasten.
Dies veranlasste Bürgermeister Ing. Roland Nagl dazu in der letzten Gemeinderatssitzung einen dringlichen Antrag einzubringen.
Mit Erfolg: Der Gemeinderat beschloss per Verordnung einstimmig (!) eine Bausperre für die Dauer von zwei Jahren, die eventuell noch um ein drittes Jahr verlängert werden kann. Die Bausperre hat sofortige Gültigkeit. Bereits eingereichte Bauvorhaben können jedoch umgesetzt werden.
Bürgermeister Nagl meint dazu: „Wir haben durch die Bausperre die Möglichkeit die Situation in Ruhe mit unseren Fachleuten neu zu bewerten. Es geht uns dabei verstärkt um den Schutz von funktionierenden Nachbarschaften in bestehenden Strukturen.“
Die Bausperre gilt für das gewidmete Bauland-Wohngebiet und für das Bauland-Kerngebiet.
Explizit von der Bausperre ausgenommen sind:
a) Errichtung von ein bis zwei Wohneinheiten pro Bauplatz; (Ein- oder Zweifamilienhäuser)
b) Bauvorhaben an bestehenden Wohngebäuden, durch welche die Anzahl der Wohneinheiten nicht erhöht wird;
c) Neu-, Zu- oder Umbau betrieblich genutzter Gebäude sowie von Nebengebäuden.